auf Grundlage der Vorgaben der Bereitschaftspolizei

Stand: 15. September 2021

 

Zutritt zum Areal der Bereitschaftspolizei (BePo) nur für Personen nach der 3G Regelung und unter Vorzeigen der Codekarte an der Wache.
Wer noch keine Code-Karte hat, den vorläufigen Mitgliedsausweis (gibt es in der Geschäftsstelle) vorzeigen.

Kinder unter 6 Jahren sind von der 3G-Regel befreit.

Die Sportstätten sind auf dem kürzesten Weg zu erreichen und bis zur Wache auch wieder zu verlassen.

Auf dem Gelände herrscht keine Maskenpflicht. Jedoch ist eine Maske (OP oder höherwertiger) beim Betreten des Sportgeländes aufzusetzen und erst vor Beginn des Sports abzunehmen. Umgekehrt gilt dies am Ende des Sports bis zum Verlassen der Sportanlage.

Der Übungsleiter kontrolliert den Impf- oder Testnachweis bei Eintreffen der Sportler im Sportraum. Der Nachweis kann über Handy oder per Papier erfolgen. Kinder können den Bescheid der Schule mitbringen.
Bitte beachten: Wer den Nachweis nicht erbringen kann, muss das Areal sofort wieder verlassen.

Der Übungsleiter füllt die Stundenliste aus und hakt die anwesenden Mitglieder ab. Diese Liste ist der Geschäftsstelle zukommen zu lassen. Diese Liste dient später einer eventuell erforderlichen Nachverfolgung.

Jeder Sportler wäscht bei Eintreffen die Hände mit Seife.

Umkleiden, Sanitäranlagen und Duschen dürfen benutzt werden. Jedoch gilt auch hier ein Mindestabstand.

Alle genutzten Sportgeräte sind am Ende des Sports an den Berührungsflächen zu desinfizieren. Hierzu hält der Übungsleiter ein Desinfektions-Sprühgerat und Tücher vor.

Wer während des Aufenthalts im Areal der Bereitschaftspolizei über Unwohlsein (mögliche Corona-Symptome) klagt, hat die Anlage sofort zu verlassen.
Es ist entweder der Übungsleiter oder die Geschäftsstelle zu informieren.